Aktuelles
Wie beantrage ich Briefwahl?
Bereits vor der ersten Runde hatten Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen gleich für eine mögliche Stichwahl zu beantragen. Wer das Kreuz auf der Wahlbenachrichtigung gesetzt hat bzw. dies bei der Online-Beantragung angegeben hat, erhält die Unterlagen in den nächsten Tagen dann automatisch zugesandt.
Wer die Briefwahl für eine mögliche Stichwahl im Vorfeld noch nicht mit beantragt hat, aber nun per Brief wählen möchte, kann extra für die Stichwahl die Briefwahl-Unterlagen beantragen.
Das funktioniert so: Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung noch haben, können Sie das Formular auf der Rückseite bzw. den QR-Code verwenden. Es besteht außerdem auch die Möglichkeit über das Virtuelle Bürgerbüro auf der Homepage der Gemeinde Pettendorf die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Welche Fristen muss ich dabei beachten?
Die Antragstellung auf elektronischem Wege ist nur vom 09.03.2026 bis 15.03.2026 möglich!
Bis 20. März 2026, 15 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht bei Ihrer Gemeinde. Nur in begründeten Ausnahmefällen können die Unterlagen noch bis 22.03.2026 um 15.00 Uhr beantragt werden. Sollten Sie für die persönliche Beantragung die Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben oder finden, genügt ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
Rücksendung der Briefwahlunterlagen
Bitte beachten Sie die Zeiten für den Postweg. Der Wahlbrief mit Ihren Stimmzetteln muss am Wahlsonntag um 18.00 Uhr beim Wahlamt oder bei Ihrer Gemeinde vorliegen. In knappen Fällen sollten Sie den Wahlbrief abholen und abgeben (lassen). Gerne können Sie den Wahlbrief in den Briefkasten neben der Eingangstüre des Rathauses einwerfen.
Stimmabgabe im Wahllokal
Natürlich können Sie für die Stichwahl auch jederzeit am 22.03.2026 von 8.00 -18.00 Uhr in dem für Sie vorgesehenen Wahllokal persönlich wählen. Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben oder finden, dann genügt hierzu auch ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Dies gilt auch wenn Sie beim ersten Mal per Briefwahl gewählt haben und nicht gleich für die Stichwahl Briefwahl mit beantragt haben.