04.04.2019
Direkt aus dem Gemeinderat (April 2019)

Eine Mammutsitzung haben unsere Gemeinderäte hinter sich. Um etwa halb zwölf wurde der nichtöffentliche Teil der Sitzung geschlossen. Kontroverse Diskussionen waren nicht etwa daran schuld. Die Sitzungszeit verschlangen hauptsächlich die zahlreichen, ja ausführlichen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche die Gemeinde in Bezug auf den Bebauungsplan Zur Alten Mühle I (Kneiting) erreichten. Frei nach William Shakespeare könnte man allerdings meinen: Viel Lärm um Nichts. Denn wesentliche Änderungen waren nicht veranlaßt. Entsprechend ist auch keine erneute öffentliche Auslegung erforderlich, selbst der Satzungsbeschluß konnte vorgenommen werden.

Daran änderten auch die zuvor behandelten Einwendungen von drei betroffenen Grundeigentümern nichts. Nach ausführlicher Abwägung konnten diese entkräftet werden, indem klargestellt wurde, daß kein Bauzwang besteht, Erschließungskosten unter besonderen Umständen vom Gemeinderat gestundet werden können und Grundstücksgrenzenverläufe im Rahmen eines vom Vermessungsamt durchzuführenden Umlegungsverfahren im Sinne und mit dem Einvernehmen aller Beteiligten festgelegt werden.

Im weiteren beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die für eine Dorferneuerung Pettendorf erforderliche Antragstellung gemäß den Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) vorzunehmen. Inhalte der Dorferneuerung werden sein:

  • Ertüchtigung des Rathausumfeldes,
  • Ausbau Schulgangerl und
  • Umgestaltung Areal Hauptstraße 4.

Zum Neubau eines Ärztehauses im Gewerbegebiet wurde im März ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Der Gemeinderat bestätigte die von einer neunköpfigen Jury aus Sach- und Fachpreisrichtern vorgenommene Einordnung der Wettbewerbsbeiträge in eine Rangliste. Sieger ist damit das Architekturbüro schön und gut aus Maxhütte-Haidhof.

Klarheit gibt es nun auch über den genauen Zeitraum, in welchem am Schwetzendorfer Weiher Parkgebühren erhoben werden. Gezahlt werden muß jeweils von Mai bis Mitte September zwischen 9 und 17 Uhr.

Übrigens: Nicht nur per Aushang werden die Tagesordnungen der Gemeinderats- und Ausschußsitzungen veröffentlicht, sondern auch im Ratsinformationssystem (RIS).